Neue Zuständigkeiten für die Caritas im Bischöflichen Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart ab 01.01.2021

Die Zuständigkeiten für das Aufgabenfeld Caritas im Bischöflichen Ordinariat werden ab 01.01.2021 neu geregelt. Die Hauptabteilung VI – Caritas wird zum 31.12.2020 aufgelöst.

Folgende Aufgaben gehen in die Zuständigkeit des Diözesancaritasverbandes über:

  • Stärkung und Weiterentwicklung der Gemeindecaritas
  • Vertretung caritativer Verbände und Organisationen
  • Koordination der Trägerpolitik in der Caritas
  • Modellentwicklung
  • Caritative Fachverbände:

-    Landesverband Katholischer Kindertagesstätten Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.
-    Caritaskonferenzen Deutschlands, Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart e.V.
-    Zukunft Familie e.V.
-    Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Diözese Rottenburg-Stuttgart
-    In Via Katholische Mädchensozialarbeit Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. (inklusive Bahnhofsmissionen)
-    Kreuzbund Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart e.V.
-    Malteser-Hilfsdienst in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
-    Gemeinschaft der Vinzenzkonferenzen in der Diözese.

Folgende Aufgaben gehen in die Zuständigkeit der Hauptabteilung IV – Pastorale Konzeption über:

  • Grundlagenarbeit und konzeptionelle Arbeit 
  • Sozialstationen (in Trägerschaft der Kirchengemeinden u.a.)
  • Familienpflege und Organisierte Nachbarschaftshilfe (in Trägerschaft der Kirchengemeinden u.a.)
  • Psychologische Familien- und Lebensberatung (PFL) in Trägerschaft der Diözese
  • Telefonseelsorge
  • Ambulante und stationäre Hospizarbeit
  • Inhaltliche Weiterentwicklung und Geschäftsführung des Fonds zur Förderung der Seelsorge und des pastoralen Profils  in Einrichtungen caritativer Träger
  • Woche für das Leben.

Folgende Aufgaben gehen in die Zuständigkeit der Hauptabteilung IX – Schulen über:

Kindergärten, Kindertagesstätten und Familienzentren in Trägerschaft der Kirchengemeinden, der Gesamtkirchengemeinden und sonstigen ortskirchlichen Gesellschaften, Stiftungen und Einrichtungen (incl. kirchliche Zweckverbände).

Folgende Aufgaben gehen in die Zuständigkeit der Hauptabteilung XI – Kirche und Gesellschaft über:

  • Migration, Flucht und Kirchenasyl
  • Geschäftsführung und Vergabeausschuss des Zweckerfüllungsfonds Flüchtlingshilfen
  • Fonds für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution (Geschäftsführung und Mittelvergabe)
  • Vorstand und Geschäftsführung der Stiftung „Mütter in Not“
  • Vorstand und Geschäftsführung der Mutter-Teresa-Stiftung

Für folgende Budgets ist der Generalvikar ab 2021 zuständig:

Der Generalvikar ist für folgende Teilbudgets zuständig:

  • B 100010  „Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.“
  • B 100020  „Caritasverband Stuttgart e.V.“
  • B 100040  „Caritative Fachverbände“.

Der Generalvikar ist für folgende Kostenstellen des Teilbudgets B 100070 „Hilfsmaßnahmen und Modellprojekte“ zuständig:

  • Kostenstelle 446000 „Reproduktionstoxologie“
  • Kostenstelle 482900 „Sonstige Hilfsmaßnahmen“
  • Kostenstelle 482990 „Maßnahmen und Aktionen allgemein“.

Rechts- und Vermögensaufsicht über den DiCV und die caritativer Träger

Die Rechts- und Vermögensaufsicht über den DiCV und die caritativen Träger in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nimmt im Auftrag des Bischofs die HA XVI – Gesellschaften und Stiftungen/Wirtschaftsrecht wahr (vgl. Organisationserlass BO-NR. 5649/2010 vom 30.11.2010).

Rechts- und Vermögensaufsicht über die Kindergärten, Kindertagesstätten, Familienzentren und Sozialstationen in Trägerschaft der Kirchengemeinden

Die Rechts- und Vermögensaufsicht über die Kindergärten, Kindertagesstätten, Familienzentren und Sozialstationen in Trägerschaft der Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden und sonstigen ortskirchlichen Gesellschaften, Stiftungen und Einrichtungen wird durch die HA XIII – Kirchengemeinden und Dekanate wahrgenommen.

Rottenburg, 21. Dezember
Stabsstelle Entwicklung