Neue Zuständigkeiten für die Caritas im Bischöflichen Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart ab 01.01.2021
Die Zuständigkeiten für das Aufgabenfeld Caritas im Bischöflichen Ordinariat werden ab 01.01.2021 neu geregelt. Die Hauptabteilung VI – Caritas wird zum 31.12.2020 aufgelöst.
Folgende Aufgaben gehen in die Zuständigkeit des Diözesancaritasverbandes über:
- Stärkung und Weiterentwicklung der Gemeindecaritas
- Vertretung caritativer Verbände und Organisationen
- Koordination der Trägerpolitik in der Caritas
- Modellentwicklung
- Caritative Fachverbände:
- Landesverband Katholischer Kindertagesstätten Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.
- Caritaskonferenzen Deutschlands, Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart e.V.
- Zukunft Familie e.V.
- Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Diözese Rottenburg-Stuttgart
- In Via Katholische Mädchensozialarbeit Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. (inklusive Bahnhofsmissionen)
- Kreuzbund Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart e.V.
- Malteser-Hilfsdienst in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
- Gemeinschaft der Vinzenzkonferenzen in der Diözese.
Folgende Aufgaben gehen in die Zuständigkeit der Hauptabteilung IV – Pastorale Konzeption über:
- Grundlagenarbeit und konzeptionelle Arbeit
- Sozialstationen (in Trägerschaft der Kirchengemeinden u.a.)
- Familienpflege und Organisierte Nachbarschaftshilfe (in Trägerschaft der Kirchengemeinden u.a.)
- Psychologische Familien- und Lebensberatung (PFL) in Trägerschaft der Diözese
- Telefonseelsorge
- Ambulante und stationäre Hospizarbeit
- Inhaltliche Weiterentwicklung und Geschäftsführung des Fonds zur Förderung der Seelsorge und des pastoralen Profils in Einrichtungen caritativer Träger
- Woche für das Leben.
Folgende Aufgaben gehen in die Zuständigkeit der Hauptabteilung IX – Schulen über:
Kindergärten, Kindertagesstätten und Familienzentren in Trägerschaft der Kirchengemeinden, der Gesamtkirchengemeinden und sonstigen ortskirchlichen Gesellschaften, Stiftungen und Einrichtungen (incl. kirchliche Zweckverbände).
Folgende Aufgaben gehen in die Zuständigkeit der Hauptabteilung XI – Kirche und Gesellschaft über:
- Migration, Flucht und Kirchenasyl
- Geschäftsführung und Vergabeausschuss des Zweckerfüllungsfonds Flüchtlingshilfen
- Fonds für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution (Geschäftsführung und Mittelvergabe)
- Vorstand und Geschäftsführung der Stiftung „Mütter in Not“
- Vorstand und Geschäftsführung der Mutter-Teresa-Stiftung
Für folgende Budgets ist der Generalvikar ab 2021 zuständig:
Der Generalvikar ist für folgende Teilbudgets zuständig:
- B 100010 „Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.“
- B 100020 „Caritasverband Stuttgart e.V.“
- B 100040 „Caritative Fachverbände“.
Der Generalvikar ist für folgende Kostenstellen des Teilbudgets B 100070 „Hilfsmaßnahmen und Modellprojekte“ zuständig:
- Kostenstelle 446000 „Reproduktionstoxologie“
- Kostenstelle 482900 „Sonstige Hilfsmaßnahmen“
- Kostenstelle 482990 „Maßnahmen und Aktionen allgemein“.
Rechts- und Vermögensaufsicht über den DiCV und die caritativer Träger
Die Rechts- und Vermögensaufsicht über den DiCV und die caritativen Träger in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nimmt im Auftrag des Bischofs die HA XVI – Gesellschaften und Stiftungen/Wirtschaftsrecht wahr (vgl. Organisationserlass BO-NR. 5649/2010 vom 30.11.2010).
Rechts- und Vermögensaufsicht über die Kindergärten, Kindertagesstätten, Familienzentren und Sozialstationen in Trägerschaft der Kirchengemeinden
Die Rechts- und Vermögensaufsicht über die Kindergärten, Kindertagesstätten, Familienzentren und Sozialstationen in Trägerschaft der Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden und sonstigen ortskirchlichen Gesellschaften, Stiftungen und Einrichtungen wird durch die HA XIII – Kirchengemeinden und Dekanate wahrgenommen.
Rottenburg, 21. Dezember
Stabsstelle Entwicklung